Verwaltungs­recht.

Wohl jeder Bürger gerät im Laufe seines Lebens mehrfach in Kontakt zu staatlichen Verwaltungsbehörden. Dabei kommt es mitunter vor, dass die an Sie adressierten Schriftstücke inhaltlich nur schwer verständlich sind, weil sie im typischen ,,Beamtendeutsch“ verfasst wurden. Hier leisten wir für Sie „Übersetzungstätigkeit“ und erklären Ihnen im Zuge einer Beratung, was die Behörde Ihnen in ihrem Schreiben mitteilen möchte.

Selbstverständlich stehen wir aber auch darüber hinaus für Sie zur Verfügung, um die Rechtmäßigkeit von Bescheiden oder anderen behördlichen Maßnahmen, den sog. Verwaltungsakten, zu überprüfen. Auf diese Weise erhalten Sie schnell und verlässlich Auskunft, ob ein Vorgehen gegen den Verwaltungsakt erfolgversprechend ist oder nicht. Zudem ersparen Sie sich mühsame und manchmal langwierige Korrespondenzversuche mit der Behörde, denn auch den Schriftverkehr übernehmen wir auf Wunsch für Sie.

Zögern Sie bei Erhalt eines behördlichen Schreibens, das Ihnen unklar erscheint oder bei dem Sie die Rechtmäßigkeit des Inhalts bezweifeln, nicht, uns zu kontaktieren. Denn häufig gelten für rechtliche Schritte gegen die behördlichen Maßnahmen kurz bemessene Ausschlussfristen.

Wir sorgen dann dafür, dass diese gewahrt werden.