Steuerrecht.

Unsere Tätigkeit im Steuerrecht konzentriert sich auf das Steuerstrafrecht und den Steuerstreit. Wir werden regelmäßig – auch über Steuerberater – eingeschaltet, wenn es zu streitigen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung kommt, die es zu führen gilt – konfrontativ oder kooperativ. Dazu gehören häufig Szenarien, die sich aus Außenprüfungen heraus entwickeln und neben der steuerlichen auch strafrechtliche Relevanz entfalten. Hier müssen Ihre individuellen Interessen mittels profunden Sachverstandes und Erfahrung auf beiden Rechtsgebieten, im Besteuerungs- wie im Steuerstrafverfahren, vertreten und gewahrt werden. Dies gilt selbstverständlich ebenso für die Beratung bei Selbstanzeigen, Prävention/Tax Compliance sowie beim Zugriff der Steuerfahndung.

Ein Steueranwalt ist kein Steuerberater. Laufende Buchführung, regelmäßige Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und grundsätzlich auch die Gestaltungsberatung verbleiben besser bei Ihrer vertrauten steuerlichen Beratung. Wir hingegen müssen unser Engagement gegenüber Finanzamt, Fahndung, Staatsanwaltschaft und Gerichten nicht an den Grenzen festmachen, die die tägliche Zusammenarbeit zwischen steuerlicher Beratung und Finanzverwaltung mit sich bringen. So können wir uns auf das konzentrieren, was Ihnen in derartigen Ausnahmesituationen am wichtigsten ist: Die optimale Bekämpfung Ihres akuten Problems!

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