Öffentliches Baurecht.

Im Rahmen des Öffentlichen Baurechts geht es nicht um die privaten Streitigkeiten zwischen Nachbarn angrenzender Grundstücke – wozu wir Sie aber natürlich ebenfalls beraten. Vielmehr stehen hier die Zulässigkeit und Grenzen der baulichen Nutzung von Grund und Boden, insbesondere im Zusammenhang mit baulichen Anlagen im Vordergrund.

Wenn Sie also die Errichtung, Änderung oder Beseitigung einer solchen Anlagen planen und hierzu oder zu der bestimmungsgemäßen Nutzung eines schon bestehenden Baus Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne. Wir zeigen Ihnen dabei u.a. auf, in welchen Gebieten Ihrer Region ein Vorhaben zulässig ist, ferner ob und falls ja in welchem Umfang Sie eine Baugenehmigung benötigen.

Des Weiteren treiben wir auf Ihren Auftrag hin das behördliche Verfahren Ihres Bauprojektes voran. Umgekehrt stehen wir Ihnen aber auch beratend und sofern erforderlich gerichtlich zur Seite, wenn Sie sich gegen eine behördlich verfügte Einschränkungen der Nutzung oder sogar eine Beseitigung Ihres Baus wehren möchten.

Nicht zuletzt sind wir gerne auch präventiv für Sie tätig. Unsere diesbezügliche Beratung sorgt dafür, dass Konflikte zwischen Ihnen und den Behörden nach Möglichkeit schon gar nicht erst entstehen. Hierbei helfen uns auch die langjährig gewachsenen Kontakte zu den örtlichen Bauaufsichtsbehörden, Ihre Interessen sachgerecht zu vertreten.