Familienrecht.

Das familienrechtliche Ressort wird von zwei erfahrenen Fachanwälten betreut, die Sie sowohl außergerichtlich beraten und vertreten, als auch in allen gerichtlichen Verfahren zur Seite stehen – und dabei die oft hohe emotionale Belastung nicht außer Acht lassen.

Unser Anspruch ist die optimale Beratung in Scheidungs-, Unterhalts-, Zugewinn-, sowie auch Kindschaftssachen (Sorgerecht/Umgangsrecht) und die Vermeidung aufreibender gerichtlicher Auseinandersetzungen durch zielstrebiges Umsetzen von Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen.

Wir gestalten und beraten Sie hinsichtlich ehevertraglicher Vereinbarungen – vor und nach der Eheschließung. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen schafft eine gesicherte Rechtsposition für den Fall etwaiger streitiger Auseinandersetzungen. Die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erlaubt im Einzelfall eine Bewertung von Gesellschaftsanteilen sowie die Prüfung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen – auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten. In diesem Zusammenhang auftretende erbrechtliche Fragestellungen werden von den FRP-Fachanwälten versiert begleitet und gelöst.