Versicherungs­recht.

Das Versicherungsrecht umfasst die Bearbeitung von Auseinandersetzungen mit der eigenen Versicherung. Nur im Rahmen eines Verkehrsunfalles kann die Bearbeitung mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber einer gegnerischen Haftpflichtversicherung zusammenfallen. Ansonsten handelt es sich um die Bearbeitung von Schäden aus der Hausratversicherung, der Einbruch/Diebstahlversicherung, Feuerversicherung, Wohngebäudeversicherung, Reisegepäckversicherung, Reise- Rücktrittskosten-Versicherung, Rechtschutzversicherung, Haftpflichtversicherung und Kraftfahrtversicherung. 

Grundlage für die Bearbeitung der Fälle nach dem Versicherungsrecht sind einerseits die allgemeinen Versicherungsbedingungen und andererseits die im einzelnen Vertrag vereinbarten gesonderten Bedingungen.

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