Erbrecht.

Wussten Sie, dass viele Menschen mehr Zeit für den nächsten Autokauf aufwenden, als sich Gedanken zu Altersvorsorge und Nachlass zu machen? Dies ist einerseits verständlich, andererseits kann eine unterbliebene Planung dazu führen, dass ungewollte Ergebnisse eintreten. Angehörige, die Ihnen am Herzen liegen, können z. B. in Streit geraten oder durch falsche Nachlassplanung steuerlich belastet werden.

Um dies zu verhindern, bilden die Gestaltung und Prüfung von Testamenten und anderen Verfügungen – auch im Bereich der Unternehmensnachfolge bis zur Errichtung von Stiftungen – einen FRP-Tätigkeitsschwerpunkt. Dabei ist das Beherrschen der Schnittstellen zum Gesellschafts- und Steuerrecht durch unser Anwalts-Team jederzeit gewährleistet.

Testamentsvollstreckungen gehören ebenfalls zu unseren Aufgabengebieten. Hier verfügen wir über technische und personelle Ressourcen für umfassende Nachlasserfassung und -abwicklung einschließlich der Erbenermittlung.

Außerdem vertreten wir Sie bei einvernehmlichen Erbauseinandersetzungen und bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Erbinteressen im Klageweg. Hier sind die FRP Rechtsanwälte bei Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen für Sie tätig. Nachlassverwaltungen und -pflegschaften sowie die Nachlasshaftungs- und -insolvenzberatung runden unsere Beratung ab.

Sprechen Sie uns frühzeitig an: Unsere Anwälte stehen Ihnen in allen Fragen der erbrechtlichen Vorsorge zur Seite und entwickeln für Sie auch Betreuungsregelungen, Vollmachten für den Krankheitsfall sowie Patientenverfügungen.