Handels- und Gesellschafts­recht.

Auch im weiten Feld des Handels- und Gesellschaftsrechts sind wir für Sie tätig. Dabei decken wir neben klassischen Beratungsfeldern wie z.B. der AG und GmbH einerseits sowie der GbR, OHG und KG andererseits auch neue Gesellschaftsformen wie etwa die UG mit ab.

Gerne suchen wir für ihr unternehmerisches Vorhaben die am besten geeignete Gesellschaftsform, indem wir Haftungsrisiken ebenso aufzeigen und berücksichtigen wie die Einflussnahmemöglichkeiten der Gesellschafter auf die Geschäftsführung. Auch die langfristigen Auswirkungen der Entscheidung für eine bestimmte Gesellschaftsform (z.B. die Unternehmensnachfolge und Unternehmensfortführung im Erbfall oder die Wachstumsmöglichkeiten) werden berücksichtigt. Am Ende unserer Tätigkeit für Sie kann dann nicht zuletzt auch der Entwurf eines Gesellschaftsvertrages stehen Indes sind wir nicht nur bei der Gründung einer Gesellschaft behilflich. Vielmehr beinhaltet unser Tätigkeitsfeld auch die Beratung von Gesellschaftern schon bestehender Unternehmen. So verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht, wenn es Unstimmigkeiten mit den übrigen Gesellschaftern gibt. Auch sorgen wir für die effektive Durchsetzung der Ihnen als Gesellschafter zustehenden Verwaltungs- und Kontrollbefugnisse. Schließlich tragen wir im Rahmen unserer Tätigkeit auch dafür Sorge, dass Sie nicht von Ihren Mitgesellschaftern übervorteilt werden.