Arbeitsrecht.

Ob entschlossene Interessendurchsetzung oder konstruktive Verhandlungslösung: Wir bringen Sie ans Ziel. Da sich sowohl zahlreiche Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte seit Jahren von uns vertreten lassen, sind wir bestens mit den unterschiedlichsten Interessen des Arbeitsrechts vertraut. Unsere Stärke sehen wir darin, unsere Mandanten optimal auf manchmal unvermeidbare Auseinandersetzungen vorzubereiten und ihre Interessen schlagkräftig, aber fair durchzusetzen. Dabei verfügen wir über eine gewachsene Spezialisierung, die weit über reine Rechtskenntnisse hinausgeht.

Wirtschaftlicher Erfolg und Arbeitsrecht bilden für uns keinen Gegensatz. Wir beraten und vertreten Wirtschaftsunternehmen unterschiedlichster Größe und Branchen sowie kirchliche Träger in allen Fragen des Arbeitsrechts. Dabei begleiten wir Sie durch den gesamten Entscheidungsprozess, sind kurzfristig ansprechbar und erstellen auf Wunsch sämtliche Entwürfe: z.B. für Anstellungsverträge, Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle, Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne, Unternehmerentscheidungen, Betriebsratsanhörungen, Kündigungen etc.

Für die von uns beratenen Arbeitnehmer sowie Arbeitnehmervertretungen nehmen wir aktiv an Besprechungen im Unternehmen oder bei Behörden teil. Wir beraten kompetent bei Vertragsabschluss oder -änderung, in betrieblichen Umbruchsituationen und bei drohender Kündigung. Eine Besonderheit liegt dabei in unserem Know-how des kirchlichen Arbeitsrechts, des Rechts des öffentlichen Dienstes sowie des Pfarrdienstrechts.

Die schnelle Kommunikation und unsere – auch in Spezial- und Randbereichen – gut ausgestattete Fachdatenbank und -bibliothek ermöglichen es, Sie jederzeit wissenschaftlich fundiert und mit dem für uns typischen Einsatz zu unterstützen.