Klare Vertragsgestaltung als Haftungs- und Kostenfaktor für Unternehmen
Aufhebungsverträge sind für Unternehmen ein zentrales Instrument der Personalsteuerung – insbesondere bei Restrukturierungen und Personalabbaumaßnahmen. Die aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln vom 19.11.2025 (Az. 4 SLa 276/25) zeigt jedoch deutlich, dass Fehler oder Unklarheiten im Vertragstext für Arbeitgeber erhebliche finanzielle Risiken nach sich ziehen können. Maßgeblich ist dabei nicht die interne Vorstellung des Unternehmens, sondern der objektive Vertragswortlaut.
Rechtsprechung und Praxisbeispiele – Risiken bei Aufhebungs- und Überbrückungsmodellen
Im entschiedenen Fall hatte ein Unternehmen im Rahmen eines freiwilligen Personalabbaus ein Überbrückungsmodell bis zum Renteneintritt angeboten. Der Aufhebungsvertrag enthielt konkrete Zahlungsbeträge für einzelne Zeiträume. Später berief sich der Arbeitgeber auf einen angeblichen Berechnungsfehler und kürzte die Zahlungen. Aufgrund der Beratungsgespräche und der im Zuge der Verhandlungen ausgehändigten Merkblätter sei dem Kläger verdeutlicht worden, dass das Überbrückungsgeld in der zweiten Phase um das potenzielle Arbeitslosengeld gemindert werde, gleich ob der Kläger Arbeitslosengeld beziehe oder nicht.
Das LAG Köln stellte klar: Ist der Vertrag eindeutig formuliert, bleibt für eine nachträgliche Korrektur auch dann kein Raum, wenn der Arbeitnehmer in den Verhandlungen abstrakt auf im Vertrag dann nicht geregelte Kürzungsmöglichkeiten hingewiesen worden war.
Der Arbeitgeber kann sich von einem für ihn ungünstigen Teil einer Vereinbarung durch Anfechtung nur lösen, wenn der nach Wegfall des angefochtenen Teils verbleibende Rest bei objektiver, vom Willen der Beteiligten absehender Betrachtung als selbstständiges, unabhängig von den anderen Teilen bestehendes Rechtsgeschäft denkbar ist. Das wurde im vorliegenden Fall abgelehnt. Eine teilweise Anfechtung scheidet aus, wenn sie den Kern der Vereinbarung betrifft. Unternehmen tragen damit das volle Risiko fehlerhafter oder unpräziser Vertragsgestaltung.
Risikominimierung für Unternehmen – Handlungsempfehlungen aus der Entscheidung
Für Arbeitgeber und Geschäftsleitungen ergeben sich aus dem Urteil klare Konsequenzen:
- Präzise Vertragsformulierungen: Zahlen, Laufzeiten und Bedingungen müssen eindeutig und widerspruchsfrei geregelt sein.
- Sorgfältige Prüfung von Standardverträgen: Gerade bei wiederkehrenden Personalprogrammen wirken sich Fehler vielfach aus.
- Interne Berechnungen sind rechtlich unbeachtlich: Verbindlich ist nur der Vertrag
- Frühe rechtliche Begleitung: Arbeits- und insolvenzrechtliche Aspekte greifen bei Restrukturierungen häufig ineinander.
FRP Rechtsanwälte – rechtssichere Lösungen für Unternehmen in Veränderungsprozessen
Die Entscheidung des LAG Köln unterstreicht, dass Aufhebungsverträge kein Routineprodukt sind, sondern wirtschaftlich relevante Risikoverträge. Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung von Aufhebungs-, Abfindungs- und Überbrückungsmodellen – insbesondere im Kontext von Restrukturierungen und Krisensituationen. Wir unterstützen Sie dabei, Personalmaßnahmen rechtlich fundiert umzusetzen und finanzielle Risiken frühzeitig zu begrenzen.
